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Einspruch Schweinemastanlage (Muster)
In der Gemeinde Reimershagen Ortsteil Suckwitz hat Herr Thomas Schulz den Antrag zum Bau einer Schweinemastanlage für ca. 8000 Schweine gestellt. Da ich unmittelbar betroffen bin, erhebe ich einen Einwand gegen den Bau dieser Anlage.
Die Anlage würde ca. 600 m von meinen Grundstück entfernt liegen. In der
Anlaufberatung am 18.08.2011 wird von ca. 900 m gesprochen, und da Herr
Schulz plant, die anfallende Gülle auf seine Ackerflächen auszubringen, würde
dies knapp 10 m vor meinem Haus passieren.
Schon dadurch allein wäre ich in meiner Lebensqualität stark eingeschränkt
und in meiner Gesundheit bedroht. Dies widerspricht dem Grundgesetz ( Artikel 1 ( 1 ), Artikel 2 (
2 ).
Die geplante Anlage befindet sich in einem Vogelrastplatzgebiet und wenn Herr Schulz einwendet, dass dies in den letzten Jahren keine große Rolle spielte, ist diese Aussage nicht korrekt. Wenn ich mit einen Traktor auf die Felder fahre und Pflanzenschutzmittel verteile, dann ist es wohl normal, dass man keine Vögel sieht.
Wenn in der Anlaufberatung von Herrn Hoffmann, StALU MM Abteilung 2 Landwirtschaft, geäußert wird, dass es keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Nährstofffracht auf den Gülleausbringsflächen gibt, kann ich dieses nicht nachvollziehen. Warum hat Holland Gesetze erlassen, die eine Schweinemast nahezu unmöglich machen?
Welche Schäden für das Grundwasser und wiederum für die Gesundheit entstehen, sieht man im Oldenburger Land. Dort wurde nachgewiesen, dass nicht nur der Kot der Schweine auf die Felder ausgebracht wird, sondern auch Antibiotika, die ja angeblich verstoffwechselt worden sind. Und diese gelangen wiederum ins Grundwasser und verbreiten sich unkontrolliert. Dadurch sind alle Menschen in dieser Region betroffen, außer Herr Schulz als Betreiber der Anlage, denn er wohnt nicht einmal in Suckwitz.
Die Gemeinde Reimershagen hat schon die höchsten Nitratwerte im Grundwasser, diese würden durch die Gülleausbringung noch mehr ansteigen und Herr Schulz bezahlt dann wohl nicht als Verursacher, die Kosten für die Reinigung, oder doch?
Ich persönlich bin verpflichtet, eine Kleinkläranlage nach gültigen EU-Standard zu unterhalten um eine Verunreinigung zu vermeiden. Herr Schulz braucht das nicht. Hier ist wiederum ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Artikel 3 ( 1 ) ) zu verzeichnen.
Laut Raumordnungsgesetz ist ein Verschlechterungsverbot zu beachten, mit dem Bau der Anlage würde eine Verschlechterung in allen Bereichen auftreten, wie z.b. Grundwasser, Luftverhältnisse, Schädigung des Waldes und Schädigung des Naturschutzgebietes Breesener See, Rehaklinik und Seniorenwohnheim in der Gemeinde Lohmen.
Zur Glaubwürdigkeit von Herrn Schulz möchte ich nur sagen, in vielen
Äußerungen widerspricht sich Herr Schulz, z.b: im Protokoll der
Anlaufberatung kann sich Herr Schulz vorstellen, die Anlage
zur Straße hin mit einen bepflanzten Wall zu versehen. In der SVZ vom 29.11
2011 sagt er er habe
keine Pflanzenschutztechnik, die auf Dammhängen fahren kann, um diese zu
pflegen.
Im gleichen Artikel spricht er von den Spezialfahrzeugen, die im Stundentakt
auf die Baustelle fahren, dieser Verkehr ist nach Fertigstellung der
Gaspipeline vorbei, aber wenn er seine Anlage baut,
ist ein ständiger Verkehr mit Transporten zu verzeichnen, wie zum Beispiel
Futter-, Schweine- und
Gülletransporte, welche zu einer erheblichen Belastung der Umwelt beitragen.
Dadurch wird nicht
nur der Mensch belästigt, sondern auch die neu angebauten Alleen.
Wenn Herr Schulz beklagt, dass durch den Bau der Gaspipeline der Wert seines
Grundstückes sinkt,
was ist mit meinen Grundstück, wenn er die Anlage baut, zahlt mir Herr Schulz
den Wertverlust
meines und der anderen Grundstücke, die von dieser Anlage betroffen sind?
Familie Schulz befürchtet ein Gasleck oder Gasexplosion, aber eine
Schweinemastanlage will er
neben der Gaspipeline bauen, das ist nicht mehr nachvollziehbar.
Insgesamt gesehen ist der Bau dieser Schweinemastanlage keine gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern dient nur einem Einzelnen und die Gesellschaft wird mit den negativen Auswirkungen erheblich belastet .Es gibt schon genug solche Anlagen in M V.
Mecklenburg Vorpommern entwickelt sich zu einem der beliebtesten
touristischen Länder in der
Bundesrepublik, so soll es auch bleiben. Das ist die Zukunft des Landes und
beugt einer Abwanderung der Einwohner des Landes vor. Schweinemastanlagen
oder andere Anlagen, die als Fleischveredelung bezeichnet werden, bewirken
genau das Gegenteil. Wir haben kein Recht, unseren
Nachkommen nur Dreck und verpestete Landstriche zu hinterlassen.
Deshalb bitte ich darum, eine Genehmigung zum Bau dieser Anlage zu verweigern.
Hochachtungsvoll
Ewald Schliemann